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Verankerung der Menschenrechte in unserem Geschäft
Wir haben uns dazu verpflichtet, die international anerkannten Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten.
Henkel ist ein Unternehmen mit Integrität und hohen ethischen Standards. Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist integraler Bestandteil unserer Denkweise und unserer Geschäftspraktiken. Bereits 1994 haben wir gesellschaftliche Wertvorstellungen in unserer Publikation „Leitbild und Grundsätze“ beschrieben und somit als Bestandteil in unserer Unternehmenspolitik verankert. Seitdem haben wir umfassende Codes, Standards und Prozesse entwickelt und eingeführt, um unseren Mitarbeiter:innen, Kunden, Lieferanten, Investor:innen und dem gesellschaftlichen Umfeld, in dem wir tätig sind, eine klare Vorstellung von den ethischen und sozialen Werten, für die wir uns einsetzen, zu vermitteln. Dazu gehören auch Erwartungen in Bezug auf die Menschenrechte.
Im Jahr 2000 führten wir unseren Code of Conduct mit einem klaren und aktiven Bekenntnis zur Unterstützung der Menschenrechte ein: Wir erwarten von unseren Mitarbeiter:innen, dass sie lokale Sitten, Traditionen und gesellschaftliche Werte achten, und das Menschenrecht auf ein freies und erfülltes Leben respektieren. Unsere Verpflichtung zur Unterstützung und Achtung der Menschenrechte haben wir im Jahr 2003 mit dem Beitritt zum Global Compact der Vereinten Nationen unterstrichen. Diese Verpflichtung ist nach wie vor ein grundlegendes Element in unserem Code of Conduct, unserem Code of Corporate Sustainability sowie unseren SHE-Standards und Social Standards.
Neben Prüf- und Compliance-Prozessen, die die Einhaltung unserer Codes und Standards gewährleisten sollen, nehmen wir unsere Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette auch durch unser Lieferantenmanagement wahr. Unsere Mitgliedschaft bei „Together for Sustainability – Chemical Supply Chains for a Better World“ (TfS) wie auch unsere Verpflichtung im Rahmen der Forced Labor Resolution des Consumer Goods Forums (CGF) unterstützen diesen Ansatz.
Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten auf internationaler wie nationaler Ebene wie die Nationalen Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die auf europäischer Ebene vorgesehene Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) oder der UK Modern Slavery Act (britisches Gesetz zur Bekämpfung der modernen Sklaverei), verfolgen wir sehr aufmerksam und entwickeln unseren Ansatz entsprechend den daraus resultierenden Erwartungen weiter. Im Jahr 2021 wurde ein internes, bereichsübergreifendes Core Team eingerichtet, das mit der Gesamtverantwortung betraut wurde, eine umfassende Überprüfung unserer Sorgfaltspflichten-Prozesse im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durchzuführen. Die Arbeit in diesem Team wird fortgesetzt, um unseren Ansatz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht weiter auszubauen sowie inhaltlich zu vertiefen. Dazu wurde unter anderem die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten etabliert und ein internes funktions- und geschäftsbereichsübergreifendes Menschenrechtsbüro eingerichtet. Mit diesem Ausbau und der weiteren Formalisierung unserer Aktivitäten wollen wir das Engagement für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten weiter vorantreiben. Ergebnisse dieser Arbeit sind zum Beispiel zusätzliche und überarbeitete Leitfäden zur Unterstützung der Umsetzung unserer Verpflichtungen sowie globale Schulungen für interne und externe Stakeholder, wie etwa Mitarbeiter:innen und Lieferanten.
Unsere umfassenden Codes und Standards geben unseren Mitarbeiter:innen, Kunden, Lieferanten, Investor:innen und dem gesellschaftlichen Umfeld, in dem wir tätig sind, eine klare Vorstellung von den ethischen und sozialen Werten, für die wir uns einsetzen. Damit unterstreichen wir unsere Verpflichtung, Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten. Außerdem beschreiben diese Dokumente für uns den Handlungsrahmen für Entscheidungen und Maßnahmen in unserem weltweiten Einflussbereich. Dabei achten wir rechtliche Anforderungen der jeweiligen Länder. Zu unseren wichtigsten Erklärungen in diesem Bereich gehören:
Neben gesetzlichen Regelungen beschreiben unsere Codes und Standards die Handlungsbasis für Entscheidungen und Maßnahmen in unserem weltweiten Einflussbereich. Dabei respektieren wir die geltende Gesetzgebung der jeweiligen Länder und gehen darüber hinaus. Unsere Codes und Standards unterstreichen außerdem, dass wir die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, den Global Compact der Vereinten Nationen sowie die Erwartungen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte unterstützen.
Die Leitprinzipien wurden 2011 verabschiedet und tragen mit ihrem Rahmen „Schutz, Achtung, Abhilfe“ zur Klarheit hinsichtlich der unterschiedlichen Rollen bei, die Staaten und Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte spielen. Staaten sind in ihrem Hoheitsgebiet für den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und die Gewährleistung des Zugangs zum gesamten Spektrum der Menschenrechte verantwortlich. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte achten, die jeweiligen nationalen Gesetze einhalten sowie Meldemöglichkeiten einrichten und Abhilfe schaffen, falls es zu Menschenrechtsverstößen kommen sollte. Diese Leitprinzipien beinhalten wichtige Elemente wie Grundsätze und Regelwerke, Risikoanalyse, wirksame Maßnahmen, Berichterstattung und Beschwerdemechanismen, die wir in unseren Ansatz zur Achtung der Menschenrechte aufgenommen haben. Darüber hinaus dient der OECD-Leitfaden zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct) als Referenz für unseren Ansatz, den wir kontinuierlich prüfen und bei Bedarf weiterentwickeln.
Bei Henkel pflegen wir einen intensiven Austausch mit unseren Lieferanten, um nachhaltige Praktiken und die Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette zu fördern. So arbeiten wir beispielsweise im Rahmen der Initiative „Together for Sustainability – The Chemical Initiative for Sustainable Supply Chains“ (TfS)“ mit Partnern aus der gesamten chemischen Industrie zusammen. Henkel hat diese Initiative im Jahr 2011 gemeinsam mit fünf weiteren Unternehmen ins Leben gerufen. Ziel ist es, das immer komplexer werdende Lieferantenmanagement im Bereich der Nachhaltigkeit zu harmonisieren, den Dialog mit weltweiten Vertragspartnern zu optimieren sowie Ressourcen effizienter zu nutzen. Im Jahr 2023 hatte die Initiative bereits 50 Mitglieder.
Weitere Informationen zur TfS-Initiative finden Sie hier in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Wir führen einmal im Jahr und ad hoc Risikoanalysen durch, um mögliche Menschenrechts- und Umweltrisiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren. Die Risikoanalyse, die einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess folgt, dient als Grundlage für die Bestimmung und Priorisierung von Präventionsmaßnahmen. Sobald relevante Menschenrechts- und/oder Umweltrisiken identifiziert sind, werden diese anhand der Schwere der möglichen Verletzung und der Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert. Um zwischen einem einzelnen Verstoß aufgrund eines spezifischen Vorfalls und einem geschäftsrelevanten Menschenrechts-/Umweltrisiko zu unterscheiden, konzentrieren wir uns auch auf die Identifizierung von situationsverschärfenden Risikofaktoren. Dabei kann es sich beispielsweise um einen strukturellen Mangel an Schutz durch die jeweilige Regierung oder um Bedingungen handeln, die potenziell wiederholte oder systemische Verstöße begünstigen. Im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoanalyse, die wir für unseren eigenen Geschäftsbereich, unsere Lieferkette sowie unsere Dienstleistungen und Produkte durchführen, identifizieren wir Themen und Risiken, die wir aufgrund ihres potenziellen Ausmaßes und unserer Einflussmöglichkeiten als vorrangig erachten. Für unsere globalen Lieferketten nutzen wir ein Frühwarnsystem für Nachhaltigkeitsrisiken. Dazu gehören die Definition des Risikopotenzials unserer Beschaffungsmärkte und die branchenübergreifende Bewertung von Wertschöpfungsketten. Dabei fokussieren wir uns auf Länder, die von internationalen Fachinstituten als Risikoländer eingestuft werden. Davon ausgehend definieren wir die risikoreichsten Märkte, indem wir diese Analyse der Risikoländer mit Themen von besonderer aktueller Bedeutung für unsere Lieferketten kombinieren, und leiten entsprechende Maßnahmen ein.
Zusätzlich zu den Selbstbewertungsinstrumenten verwenden wir extern geprüfte Instrumente zur Validierung und Ergänzung der von den Lieferanten bereitgestellten Informationen, um die Zuverlässigkeit und Tiefe unserer Bewertungen zu erhöhen. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, verbesserungswürdige Bereiche und potenzielle Risiken effektiver zu identifizieren. Wir engagieren uns aktiv in Brancheninitiativen und -standards, um die Leistung von Lieferanten zu bewerten und unsere Bewertungskriterien an bewährten Verfahren auszurichten. Durch die Nutzung etablierter Rahmenwerke und gemeinsamer Bemühungen der Branche fördern wir Transparenz, Rechenschaftspflicht und kontinuierliche Verbesserungen bei unseren Zulieferern und unterstützen so eine Kultur der verantwortungsvollen Geschäftspraktiken und der Nachhaltigkeit.
Die Ergebnisse unserer Risikoanalyse bestimmen die Festlegung geeigneter Präventivmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte/Umweltstandards an unseren Standorten. Zu den Präventivmaßnahmen gehören Dokumentationen und Prozessleitfäden wie unsere Codes, Standards und Richtlinien mit begleitenden Schulungen. Hinzu kommt unser konzernweites Audit- und Bewertungsprogramm, mit dem wir die Unternehmensführung und die Kontrollen unabhängig und objektiv bewerten und verbessern. Dazu gehören auch Audits, die Teil unseres Lieferantenmanagementsystems sind.
Basierend auf unserer Risikoanalyse haben wir in unserer vorgelagerten Lieferkette derzeit im Wesentlichen die folgenden Bereiche identifiziert, in denen potenziell systemische menschenrechtliche Risiken auftreten können. Rohstoffe auf der Basis von Palm- und Palmkernöl, Rohstoffe im Zusammenhang mit der Beschaffung sogenannter "Konfliktmineralien" und Mica/Glimmer. Diese Bereiche werden von uns hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte genau verfolgt.
Henkel bezieht für viele seiner Produkte Inhaltsstoffe auf Basis von Palm- und Palmkernöl. Dabei handelt es sich überwiegend um Palmkernöl als Basis für Tenside, die aktive Waschsubstanzen sind. Wir setzen diese in unseren Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetikprodukten ein. Die Palmölindustrie wird mit negativen Auswirkungen in Verbindung gebracht – sowohl auf die Umwelt als auch auf die Menschen, die in der Palmölindustrie arbeiten oder in Gemeinschaften leben, die von ihr unmittelbar beeinflusst werden. Ein Menschenrechtsrisiko im Zusammenhang mit der Palmölindustrie ist das Risiko der Verletzung des Rechts auf Grundeigentum in unserer Lieferkette. Dieses Risiko entsteht durch die Praxis der Umwandlung von Landflächen, auf denen indigene Völker oder auf Gewohnheitsrecht basierende Gemeinschaften leben, in Palmölplantagen, ohne das Prinzip der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung (Free Prior Informed Consent, FPIC) zu beachten. Weitere Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit palmölbasierten Rohstoffen sind Zwangs- und Kinderarbeit auf den Plantagen sowie geschlechtsspezifische Diskriminierung, unfaire Arbeitsbedingungen und gefährliche Arbeitsweisen. Um Risiken in der Palmölwirtschaft zu mindern, haben wir uns zur Beschaffung unserer palmölbasierten Inhaltsstoffe nach den Prinzipien und Kriterien des Runden Tisches zu nachhaltigem Palmöl (Roundtable on Sustainable Palm Oil, RSPO) verpflichtet. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Stakeholdern entlang der Wertschöpfungskette zusammen, von unseren Lieferanten bis hin zum RSPO, zu Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie Kleinbauern und -bäuerinnen, um nachhaltige Praktiken und die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Im Jahr 2019 hat sich Henkel als Gründungsmitglied der branchenübergreifenden Initiative „Action for Sustainable Derivatives“ (ASD) angeschlossen. Vorrangiges Ziel der Initiative ist es, mehr Transparenz in der komplexen Wertschöpfungskette der Palmderivate zu generieren. Zu den Aktivitäten gehören die Bewertung identifizierter Risiken, die Förderung der nachhaltigen Produktion und Beschaffung von Palm(kern)ölderivaten sowie der Austausch von Informationen, Daten und Lösungsansätzen. Weitere Informationen zum Ansatz von Henkel in Bezug auf die Förderung nachhaltiger Praktiken und die Achtung der Menschenrechte in der Palmölindustrie finden Sie auf unserer Website hier.
Bei den Materialien, die mit den identifizierten 3TGs (Zinn, Wolfram, Tantal, Gold) und Mica/Glimmer in Verbindung stehen, gehen wir über unsere Standardmaßnahmen hinaus und haben zusätzliche Sorgfaltsprüfungsverfahren eingeführt. Da wir erkannt haben, dass systemische Risiken oft über unsere direkten Lieferanten hinausgehen, haben wir umfassende Verfahren in Übereinstimmung mit den OECD-Leitlinien für die Sorgfaltspflicht eingeführt, um Informationen über die Herkunft von Rohstoffen zu sammeln. Wir überprüfen, ob die Quelle mit den Standards der Responsible Mineral Initiative (RMI) übereinstimmt und diese einhält. Im Rahmen des RMI-Prozesses werden externe Prüfer mit der Durchführung von Audits beauftragt, um zu bestätigen, dass die RMI-Anforderungen erfüllt werden. Wir haben einen allgemeinen Ansatz für alle Mineralien im Geltungsbereich festgelegt, um die Herkunft der Mineralien von unseren Lieferanten offenlegen zu lassen und die Beschaffung durch einen etablierten Beschaffungsprozess in Übereinstimmung mit unseren Werten sicherzustellen.
Informationen über unseren Ansatz zur verantwortungsvollen Beschaffung finden Sie auf unserer Website hier.
Mitarbeiter:innen und Stakeholder (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Dienstleister) von Henkel sowie alle Personen, die durch das wirtschaftliche Handeln von Henkel betroffen sind, können mögliches Fehlverhalten über das Hinweisgebersystem melden. Wir verfügen über klare Sorgfaltspflicht- und Compliance-Prozesse, um potenzielle negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten (basierend auf der Risikoanalyse) zu ermitteln und zu bewerten. Zudem stellen wir sicher, dass – sofern notwendig – Zugang zu Abhilfemaßnahmen eingerichtet und zugänglich ist.
Die Einhaltung unserer Codes und Standards prüfen wir durch regelmäßige Audits an unseren Produktions- und Verwaltungsstandorten sowie auch bei Lohnherstellern und in Logistikzentren. Dies schließt auch entsprechende Menschenrechtsthemen ein. Alle Auditergebnisse, inklusive der Überprüfung unserer SHE- und Social Standards, werden im jährlichen Bericht des Corporate Audit Teams direkt an den Vorstand von Henkel übermittelt. Für das Jahr 2023 veröffentlichen wir erstmals einen Jahresbericht im Sinn des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Diese Berichterstattung ist integraler Bestandteil des allgemeinen Compliance-Reportings. Der Henkel-Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Compliance-Organisation. Compliance-Themen und mögliche Verstöße werden dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, dem Gesellschafterausschuss sowie weiteren lokalen Gremien regelmäßig vorgestellt. Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang mindestens zweimal jährlich im Rahmen des sogenannten Compliance Reports sowie anlassbezogen. Diese Informationsgabe erfolgt in der Regel auf Basis der Prüfungsergebnisse des Menschenrechtsbeauftragten, der Audit-Abteilung, Compliance-Abteilung, der relevanten Geschäftsbereichs-/Funktionsvertreter:innen, die im Menschenrechtsbüro mitwirken, sowie gegebenenfalls auch externer Ermittler:innen. Für den Einzelfall werden nach den vorstehend beschriebenen Leitgedanken (Prävention, Erkennung, Reaktion) im Wege eines einzelfallbezogenen Protokolls Maßnahmen definiert und deren Umsetzung kontrolliert.
Informationen zu unseren Prozessen hinsichtlich Due Diligence und Lieferantenmanagement publizieren wir jährlich in unserem unabhängig auditierten Nachhaltigkeitsbericht, den Sie hier herunterladen können.