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17.06.2020 Düsseldorf
Auf der virtuellen Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 17. Juni 2020 stimmten die Aktionäre allen Tagesordnungspunkten zu. Sie stimmten insbesondere dem vorgelegten Dividendenbeschluss und den Vorschlägen der Neuwahlen in den Aufsichtsgremien zu. Insgesamt waren rund 90 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten.
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und der behördlichen Auflagen für Großveranstaltungen hatte Henkel entschieden, die diesjährige Hauptversammlung nicht als Präsenzveranstaltung, sondern als virtuelle Versammlung stattfinden zu lassen, die im Internet übertragen wurde.
Wie von den Gremien vorgeschlagen, hat die Hauptversammlung für beide Aktiengattungen eine Dividende auf Vorjahresniveau beschlossen. Je Vorzugsaktie wird eine Dividende von 1,85 Euro und je Stammaktie von 1,83 Euro gezahlt. Insgesamt zahlt Henkel damit eine Dividende von 805 Mio. Euro.
Die Ausschüttungsquote stieg um 3,3 Prozentpunkte auf 34,2 Prozent des um Sondereinflüsse bereinigten Jahresüberschusses nach nicht beherrschenden Anteilen. Sie liegt damit innerhalb der angestrebten Bandbreite zwischen 30 und 40 Prozent.
Im Rahmen der Neuwahlen zum Aufsichtsrat wurden Simone Menne und Lutz Bunnenberg neu in den Aufsichtsrat gewählt. Sie folgen auf Prof. Dr. Theo Siegert und Dr. Kaspar von Braun, die aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind. Im Rahmen der Neuwahlen zum Gesellschafterausschuss wurden Alexander Birken und Dr. Christoph Kneip in den Gesellschafterausschuss gewählt. Aus dem Gesellschafterausschuss ausgeschieden sind Stefan Hamelmann und Werner Wenning.
„Mit den Neubesetzungen verjüngen wir unsere Gremien, erhöhen die Vielfalt und bauen wichtige Kompetenzfelder aus. Ich freue mich, dass wir ausgezeichnete neue Mitglieder in unseren Gremien willkommen heißen können“, sagte Dr. Simone Bagel-Trah, die Vorsitzende des Aufsichtsrates und des Gesellschafterausschusses.
Sie bedankte sich auch ausdrücklich bei allen ausscheidenden Gremienmitgliedern für ihren großen Einsatz im Interesse des Unternehmens und ihre zum Teil langjährige Mitgliedschaft.
Alle anderen Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses wurden wiedergewählt.
Auch der Vorschlag eines neuen genehmigten Kapitals als „Vorratsbeschluss“ wurde angenommen. Damit ist das Unternehmen in der Lage, auch künftig einen möglichen Finanzbedarf schnell und flexibel zu decken. Zugleich werden zusätzliche Flexibilität und Reserven zur Liquiditätssteuerung geschaffen. Das bisherige, von der Hauptversammlung im Jahr 2015 beschlossene genehmigte Kapital, war im April 2020 ausgelaufen.
Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Henkel betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Henkel AG & Co. KGaA. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Henkel AG & Co. KGaA und ihren Verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Henkel und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, zum Beispiel das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Henkel hierzu eine gesonderte Verpflichtung.
Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Henkel sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen.
Dieses Dokument wurde nur zu Informationszwecken erstellt und stellt somit weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren irgendwelcher Art dar.
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