Nach den für diese Hauptversammlung geltenden aktienrechtlichen Vorschriften hätte sie als sogenannte Präsenzveranstaltung durchgeführt werden müssen. Dies ist nun aufgrund der behördlichen Auflagen, die für solche Großveranstaltungen erlassen wurden, nicht möglich. Die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aktionärinnen und Aktionären sowie der beteiligten Dienstleister hat für Henkel höchste Priorität.
Durch die Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt möchte Henkel dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Durch die Absage der Hauptversammlung verschieben sich unter anderem auch der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und damit die Auszahlung der Dividende.
Henkel wird unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung prüfen, ob es möglich ist, die ordentliche Hauptversammlung 2020 innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres durchzuführen.
Henkel wird seine Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Öffentlichkeit zeitgerecht über einen neuen Termin und die Art und Weise der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 informieren.