Steuerkonzept
Unser Steuerkonzept sowie unsere Steuerstrategie werden getragen von unserem globalen Code of Conduct, der uns verpflichtet, an jedem Ort, an dem Henkel tätig ist, im Einklang mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften sowie international verbindlichen Richtlinien zu agieren. Hierzu gehören auch die OECD-Berichte zur Aushöhlung der Steuerbasis und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ - BEPS) und BEPS Aktionsplänen. Dort werden unter anderem Grundsätze zur Ermittlung der Verrechnungspreise basierend auf dem Grundsatz des Fremdvergleichs beschrieben, welchem Henkel folgt. Damit einhergehend sind Transparenz und Compliance für uns von zentraler Bedeutung.
Steuerliche Überlegungen folgen grundsätzlich den geschäftlichen Erfordernissen und können, wie viele andere Aspekte auch, Einfluss auf Entscheidungen haben, sind jedoch kein allein bestimmender Faktor hierbei. Strategien oder Strukturen zum Zweck der Steuervermeidung werden nicht verfolgt. Im Einklang damit nutzen wir keine Steueroasen, um Steuern zu umgehen und zahlen in den Ländern, in denen wir tätig sind, entsprechend dem nach den einschlägigen Verrechnungspreisvorschriften determinierten Funktions- und Risikoprofil angemessene Steuern.
Insgesamt kommen wir unserer Verantwortung als gesetzeskonformer Steuerzahler nach, während wir unser Geschäft wirtschaftlich erfolgreich weiterentwickeln und ein wettbewerbsfähiges Geschäftswachstum sicherstellen. Unser Ziel ist es, mit allem, was wir tun, nachhaltige Werte zu schaffen und dabei die Interessen sämtlicher Stakeholder zu wahren – das beinhaltet die Förderung von wirtschaftlichem und sozialem sowie gesellschaftlichem Fortschritt in lokalen Gemeinschaften sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Mitarbeiter:innen, Investor:innen, Lieferanten, Kunden und Verbraucher:innen. Indem wir weltweit unserer Wertschöpfung entsprechende Steuern entrichten, tragen wir zum jeweiligen lokalen Steueraufkommen und insofern zur Erfüllung der lokalen sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben der jeweiligen Staaten bei. Unter anderem auf diese Weise verfolgen wir unseren Unternehmenszweck, der uns alle bei Henkel verbindet: "Pioneers at heart for the good of generations“.
Kontrolliert wird die Steuerabteilung durch unseren Finanzvorstand, der hauptverantwortlich für die Planung und Umsetzung unserer Finanzstrategie ist, welche auch unser Steuerkonzept umfasst. In diesem Zusammenhang trifft der Finanzvorstand die wesentlichen Entscheidungen zu steuerlichen Themen in Abstimmung mit der internen Steuerabteilung sowie unter Einbindung externer Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement
Die Finance Tax & Trade Group („FTG“) ist für die globale Governance in Steuer- und Zollfragen innerhalb von Henkel verantwortlich. Die Ausgestaltung der Governance wird von FTG festgelegt und spiegelt sich in unseren Strategien, Zielen, Richtlinien, Corporate Standards sowie internen Kontrollen wider. Zu den wichtigsten Aufgaben und Zuständigkeiten im Steuer- und Zollbereich gehören die Sicherstellung der Wahrnehmung der weltweiten Compliance-Verpflichtungen, die Beratung, das Risikomanagement sowie die Unterstützung von Betriebsprüfungen. FTG erfüllt diese Aufgaben durch die Etablierung von Standards, Beratung und Anleitung, um die Einhaltung der Steuer- und Zollanforderungen weltweit sicherzustellen. Diese Standards gelten für alle direkten und indirekten Tochtergesellschaften der Henkel AG & Co. KGaA („juristische Personen“). FTG beobachtet und analysiert Änderungen in der steuerlichen Gesetzgebung, die von globaler oder regionaler Bedeutung sind (z.B. BEPS, PILLAR 1 und 2, DAC 6, etc.) oder auf grenzüberschreitende Transaktionen anwendbar sind, entwickelt Informationsmaterialien und schult die regional und lokal verantwortlichen Kolleg:innen in den verbundenen Unternehmen entsprechend.
Gemäß des Corporate Standard Tax & Trade sind die lokalen Finanzdirektoren unserer rechtlichen Einheiten für die Einhaltung der steuer- und zollrechtlich relevanten Vorschriften verantwortlich und werden hierbei von lokalen Steuer- und Zollexpert:innen sowie von FTG und externen Berater:innen unterstützt. Das globale Netzwerk an Steuerexpert:innen der Henkel-Gruppe unterstützt auch die Unternehmensbereiche weltweit bei der Einhaltung der lokalen Steuer- und Zollanforderungen.
Henkel nutzt einen Risikomanagementprozess, um alle Steuer- und Zollrisiken zu identifizieren, zu quantifizieren und zu bewerten. Es werden sämtliche Risiken, die sich potenziell auf Steuer- und Zollpositionen auswirken können und so die effektive globale Steuerquote oder die Liquidität verändern, berücksichtigt. Darüber hinaus hat Henkel, zunächst für die deutschen Gesellschaften, ein Tax Compliance Management System (sog. Tax CMS) eingerichtet, das die ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten unterstützt.
Der Finanzvorstand sowie das Management Board der Henkel AG & Co. KGaA werden regelmäßig über steuer- und zollrelevante Themen in der Henkel-Gruppe informiert und erhalten im Rahmen des globalen Risikomanagementsystems regelmäßig einen Überblick über potenzielle steuerliche und zollrechtliche Risiken. Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für Henkel, seine Mitarbeiter:innen und Stakeholder höchste Priorität. Dazu gehört auch die strikte Einhaltung von Whistleblower-Gesetzen auf der ganzen Welt. Es ist für uns sehr wichtig, potenzielles Fehlverhalten zu erkennen und die geeigneten Schritte zu unternehmen, um Verstöße zu verhindern. Die Mitarbeiter:innen und Stakeholder von Henkel sowie alle Personen, die durch das wirtschaftliche Handeln von Henkel betroffen sind, sind daher aufgefordert, mögliches Fehlverhalten zu melden. Henkel wird alle Meldungen gründlich analysieren und in einem fairen Verfahren bearbeiten, wobei die Rechte der meldenden Personen und der betroffenen Personen gewahrt sowie sämtliche Informationen mit äußerster Vertraulichkeit behandelt werden. Hinweisgeber, die in gutem Glauben potenzielles Fehlverhalten melden, werden geschützt; jegliche Art von Vergeltungsmaßnahmen gegen sie werden nicht toleriert. Die zentrale Compliance-Organisation von Henkel, die im Auftrag des Henkel-Vorstands alle Meldungen an den Konzern global und lokal verantwortlich bearbeitet, ist per E-Mail, Web-Formular sowie namentlich oder anonym über Henkels Compliance Hotlines zu erreichen.
Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken
FTG wird von allen Unternehmensbereichen der Henkel-Gruppe in wesentliche Geschäftsvorgänge einbezogen und berät zu steuer- und zollrechtlichen Aspekten. Klare Managementrichtlinien dienen dazu sicherzustellen, dass steuer- und zollrechtliche Perspektiven sowohl durch das Senior Management als auch den Vorstand beachtet werden.
In Bezug auf die Zusammenarbeit mit seinen externen Stakeholdern, sprich den Steuerbehörden, verfolgt FTG einen proaktiven und transparenten Ansatz. Angebote der Steuerbehörden wie beispielsweise Advance Pricing Agreements oder andere Programme zur Beschleunigung von Betriebsprüfungen werden möglichst wahrgenommen, um frühzeitig Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ferner stimmt sich FTG nach Möglichkeit mit den Steuerbehörden zur steuerlichen Behandlung besonderer Sachverhalte ab, um von vornherein ein einheitliches Rechtsverständnis sicherzustellen.
Berichterstattung
Im Jahr 2023 lag Henkels berichtete Steuerquote bei 29,1 Prozent. Wir haben 505 Millionen Euro an Ertragsteuern gezahlt, welche sich folgendermaßen auf unsere Regionen verteilt: 44 Prozent wurden in Westeuropa gezahlt, 13 Prozent in Osteuropa, 5 Prozent in Nordamerika, 4 Prozent in Lateinamerika, 26 Prozent in der Region Asien-Pazifik und 8 Prozent in Indien, Afrika und dem Nahost-Raum. Zusätzlich zu den Unternehmenssteuern bietet Henkel eine wesentliche Einkommensquelle für alle Staaten und Länder in Form von Zollgebühren, lohnbezogenen Steuern, Sozialabgaben, Sozialversicherungskosten, Vermögenssteuern, Energie, Umsatzsteuer etc.