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Verantwortungsvoller Umgang mit Nanotechnologie
Für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien gelten bei Henkel weltweit dieselben Prinzipien wie für alle anderen chemischen Rohstoffe.
Wir beteiligen uns aktiv am Dialog mit nationalen und internationalen Behörden, Industrieverbänden und anderen Interessengruppen, um die sichere Verwendung von Nanomaterialien zu fördern. Henkel unternimmt große Anstrengungen, um die Sicherheit unserer Produkte für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien gelten bei Henkel dieselben Prinzipien wie für alle anderen Rohstoffe auch. Unsere Expert:innen bewerten unsere Produkte im Hinblick auf mögliche Risiken. Die Bewertung erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden, um bei Herstellung, Anwendung und Entsorgung ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Nur wenn die Sicherheit und Verträglichkeit unserer Produkte nachgewiesen werden konnte, werden diese freigegeben und auf den Markt gebracht.
Nanomaterialien werden durch Anwendung von Nanotechnologie hergestellt. Nanotechnologie (vom griechischen nãnos, was Zwerg bedeutet) ist ein Sammelbegriff für ein breites Spektrum von Technologien, die sich mit der Erforschung, Verarbeitung und Herstellung von Anlagen und Strukturen mit Abmessungen von weniger als 100 Nanometern befassen. Ein Nanometer ist ein Milliardstel eines Meters (10-9 m). Ziel der Nanotechnologie ist es, Strukturen, Geräte und Systeme zu schaffen und zu nutzen, deren winzige Größe zu neuartigen Eigenschaften und Funktionen führt.
Henkel erforscht das Arbeitsgebiet der Nanotechnologie seit Jahren und sieht grundsätzlich ein innovatives Potenzial bei Produkten auf Basis von Nanotechnologie.
Wir haben bisher nur vereinzelt Produkte mit Nanomaterialien auf den Markt gebracht. Aktuell handelt sich um Klebstoffprodukte für die industrielle oder professionelle Anwendung. Nanomaterialien in Konsumgütern sind Gegenstand von Sicherheitsbewertungen, sowohl durch EU-Verordnungen als auch übergeordnete Regularien in Ländern wie den USA, Japan und Australien. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung von Nanomaterialien bereits gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn die aktuelle EU-Kosmetikverordnung erstmals eine Definition und eine Deklarationspflicht für Nanomaterialien enthält, gibt es noch keine standardisierten Bestimmungsmethoden. Entsprechend der aktuellen Definition von Nanomaterialien in der Kosmetikverordnung stellen wir keine kosmetischen Produkte her, die solche Nanomaterialien enthalten.
Unsere Kunden und Konsument:innen können sich auf die Sicherheit und Verträglichkeit von Henkel-Produkten und -Technologien verlassen, einschließlich solcher, die auf Nanotechnologie basieren.